FONDS professionell Österreich, Ausgabe 4/2015

164 www.fondsprofessionell.at | 4/2015 vertrieb & praxis I afpa marktdialog Foto: © Menzl U nter dem Vorwand, gegen Kriminalität und Terrorismusfinanzierung vorzuge- hen, bläst Europa zur Jagd auf Steuer- sünder. Indem man anonyme Geldtransfers weitestgehend unmöglich macht, erschwert man auch die Bedingungen für „Steuerver- meider“. Weil des einen (Finanzminister) Freud’ bekanntlich des anderen (Finanzdienst- leister) Leid ist, sind die Versicherungs- und Wertpapierbranche die klaren Verlierer dieser Initiative. Immer strenger werdende Bestim- mungen machen es dabei nicht einfach, stets auf dem Laufenden darüber zu sein, wer und was kontrolliert, dokumentiert und gemeldet werden muss, um sich nicht selbst strafbar zu machen. Im Rahmen seines jüngsten Praxis- dialogs lud der Verband der österreichischen Finanz- und Versicherungsprofessionisten (AFPA) daher eine Runde namhafter Experten aus unterschiedlichen Sparten ein, um den Verbandsmitgliedern einen Überblick darüber zu verschaffen, was die vierte Anti-Geldwä- sche-Richtlinie mit sich bringen und was das in der täglichen Praxis bedeuten wird. Josef Mahr, Kriminalbeamter und seit 1993 Leiter der österreichischen Geldwäschemel- destelle, ist auch als Unternehmensberater und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Geldwäsche tätig. Der Annahme, dass die zunehmende Verschärfung der Geldwäsche- bestimmungen die Beliebtheit von Offshore- Geschäften verringert hätte, widerspricht er klar. Firmensitze und Transaktionen an den gemeinhin als Steueroasen bezeichneten Finanzplätzen seien nach wie vor beliebt und dienen dabei nach wie vor zur Verschleierung von Geldwäsche. Dabei werden Finanzplätze genützt, ohne sich dort niederzulassen, weil die günstige Steuersituation und niedrige Regulierungsstandards auch ohne Firmensitz genützt werden können. „In vielen Offshore- Staaten gibt es keine Buchführungspflicht, keine Bankenaufsicht, kaum Steuerkontrol- len sowie mangelnde strafrechtliche und Rechtshilfebestimmungen“, erklärt Mahr. Der Fachmann kritisiert in diesem Zusam- menhang allerdings auch den Trend zu einer überhandnehmenden Regulierung, wie wir sie derzeit erleben. In vielen Fällen bringe sie nur wenig und erhöhen letztlich nur die Bü- rokratie. Obwohl die Mehrzahl der Geschäftsfälle so kleinvolumig ist, dass Geldwäsche kein Thema sein kann, werden die Geldwäsche-Richtlinien nun noch strenger. Lästiges Randthema Podiumsdiskussion (v.l.n.r.): Philip Steiner, Vertriebsvorstand der Nürnberger Versicherung AG Österreich, Werner Painsy, Co-Head Asset Management Austria & Central Eastern Europe bei der Deutsche Asset & Wealth Management, Ingo Hofmann, Hauptbevollmächtigter der Gothaer Lebensversicherung AG, und Ralph Weckler, Managing Principal bei CAPCO. » Die 4. Anti-Geldwäsche- Richtlinie sieht vor, dass in Zukunft auch bei inländischen, politisch exponierten Personen verschärfte Sorgfaltspflichten auf die Branche zukommen. « Angelika Trautmann, Transparency International / Bawag PSK

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