FONDS professionell Österreich, Ausgabe 1/2015

208 www.fondsprofessionell.at | 1/2015 Fall um einen erfahrenen Anleger, wie dieser offenbar selbst zugibt. Vor der Zeichnung der Schiffsfonds ist er acht andere Immobilien- und Schiffsbeteiligungen bei MPC Capital eingegangen. Dem „Ausschüttungsschwindel“ sei er also zahlreiche Male unterlegen, und irrigerweise glaubt der Anleger, dass sein Ri- siko über jenes eines Totalverlusts hinausgehe. Allerdings muss man kein Insider sein, um zu wissen, dass es in den Kommanditgesellschaf- ten praktisch kein höheres Risiko als den Totalverlust gibt. Das Gericht folgte den Aus- führungen des Anlegers und entschied unter anderem, dass die Bank nicht ausreichend über das Wesen der Kommanditbeteiligung aufgeklärt hat. Außerdem habe der Berater nicht darüber informiert, dass der Kunde mit den Ausschüttungen, die er für eine Gewinn- auszahlung hielt, Teile seiner Einlage zurück- erhält und die Ausschüttungen unter Umstän- den an den Fonds zurückzahlen muss. „Kein Raum für Mitschuld“ Obwohl der Anleger durch frühere Fonds- beteiligungen Vorkenntnisse haben müsste, entschied die Richterin: „Nach den Feststel- lungen beruhte die Investitionsentscheidung des Klägers auf den vom Berater namens der Beklagten zur Verfügung gestellten Infor- mationen. Raum für ein Mitverschulden des Klägers ist nicht ersichtlich.“ In sehr vielen Fällen monieren Anleger, dass sie von den Vergütungen, die Banken für den Verkauf von Finanzprodukten erhalten, nichts oder nicht alles wussten. Auch in die- sem Fall macht der Anleger der Bank diesen Vorwurf; er habe nur von dem Ausgabe- aufschlag gewusst und diesen bezahlt. Das Gericht glaubte ihm das und die Aussage, dass dies auf die Investitionsentscheidung einen Einfluss gehabt hätte, weil demAnleger bekannt sei, dass höhere Provisionen wohl seine Erträgnisse beeinträchtigen könnten. Wer die Praxis kennt, weiß, dass diese Argumentation ein wenig wackelig ist. Denn die Provisionen für den Vertrieb sind zwar Teil der Fondsanlaufkosten, die vom einge- zahlten Kapital der Anleger bezahlt werden. Niedrigere Provisionen für die einen oder anderen Berater erhöhen aber nur dann die Ertragschancen, wenn im selben Ausmaß auch die Investitionsquote steigt und dabei die laufenen Fondskosten – Stichwort Bestands- provisionen – gleich bleiben. Anders als in Wien endete ein Verfahren beim Landesgericht Klagenfurt mit einem Teilerfolg für die BKS Bank (Az. 50 Cg 56/13b). Sie wurde von einem Ehepaar, das im Jahr 2003 insgesamt 34.000 Euro in den Immobilienfonds „Holland 44“ von MPC Capital investiert hatte, geklagt. Mit Urteil vom 15. Jänner 2015 sprach das Gericht den Anlegern Schadenersatz und die Haftung der Bank für künftig eintretende Schäden zu, das aber nur zur Hälfte. Der Hintergrund: Die Eheleute bemängel- ten unter anderem die Beratung und Aufklä- rung bei der Zeichnung des Fonds. Sie sollen außerdem nicht gewusst haben, dass es sich um eine Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft handelte. Die Bank habe den An- legern den Fonds als „eine sichere Angelegen- heit mit Renditeerwartungen in Höhe von sechs bis acht Prozent“ verkauft. Über Risiken und Wertverluste soll die Bank überhaupt nicht informiert haben. Die Kläger versuchen außerdem geltend zu machen, dass einerseits der Fondsprospekt unvollständig, unrichtig und irreführend gewesen sei, und andererseits die Bank erkennen hätte müssen, dass die Prognose im Prospekt nicht dem tatsächlichen Verkauf entsprechen könne. Der Anlegerver- treter Rechtsanwalt Arno F. Likar führte zu- dem aus, dass den Eheleuten nicht bewusst gewesen sei, dass sie nicht Miteigentümer der Immobilie in Holland, sondern Gesellschafter der Kommanditgesellschaft wurden. Da die langfristige Hypothekendarlehen mit Grund- bucheinträgen besichert wurden, sei das kom- plette Risiko der Investition den Anlegern überlassen worden. Im Übrigen habe auch eine Werbeveranstaltung des Fondsinitiators, in der Ex-MPC-Vorstand Peter Maierhofer das Investment vorgestellt hat, nicht auf die Risiken aufmerksam gemacht. MPC trat dem Verfahren auf Wunsch der BKS Bank auch hier als Streithelfer bei. Beide widersprechen den Vorwürfen der Klage. „Leichtfertigkeit bei Abschluss“ Das Gericht stellte zwar fest, dass der Bankmitarbeiter in seiner Beratung unter an- derem die Anlegerprofile und Beitrittsunter- lagen nicht Punkt für Punkt durchgegangen ist und nicht auf das Totalverlustrisiko hin- gewiesen hat. „Dem Beklagten ist somit ein Beratungsfehler vorzuwerfen“ , heißt es im Urteil. Allerdings hat das Ehepaar weder die Verkaufsbroschüre noch die Beitrittsbedingun- gen und Anlegerprofile gelesen. Dazu stellte das Gericht fest: „Der Erstkläger war jahre- lang Mitarbeiter im Vertrieb einer Versiche- rung. Gerade als solchem ist aber dem Erst- kläger sehr wohl vorzuwerfen, dass er die ihm vorgelegten Formulare ungelesen unterfertigt hat, ist es doch bekannt, dass gerade auch bei Abschluss von Versicherungsverträgen sich in diesen zahlreiche für das Versicherungsver- hältnis wesentliche Punkte finden, auf welche zu achten ist.“ Bereits in der Überschrift der Formulare war erkennbar, dass es sich um eine Unternehmens- beziehungsweise Kom- manditbeteiligung handelt. Auch die jährli- chen Geschäftsberichte machen das Wesen des Fonds laut Urteil „bei entsprechender Aufmerksamkeit durchwegs erkennbar“ . Des- halb kommt der Richter zu dem Schluss: „Bei Abwägung der Vorwerfbarkeit der pflichtwid- rigen Beratung durch den Anlagenberater und der Leichtfertigkeit der Kläger bei Abschluss der Anlagegeschäfte ist den Klägern ein gleichteiliges Mitverschulden anzulasten.“ Dagegen hat Rechtsanwalt Likar berufen, weil er keine Grundlage für ein Mitverschulden der Anleger sieht. ALExAnDER EnDLWEBER | FP steuer & recht I geschlossene fonds Folgende geschlossene Fonds sind aktuell Gegenstand von Gerichtsverfahren Die Mehrzahl der Gerichtsverfahren mit Beteiligung geschlossener Fonds dreht sich um Produkte von MPC Capital. Der Initiator hat mit Abstand die meisten Fonds in Österreich angeboten. Sehr viele Fonds erfüllen die hohen Erwartungen nicht. Die drei Holland-Fonds sollten die Immobilien bereits erfolgreich verkauft haben und aufgelöst sein. Letzte Auszahlung Auszahlung Fonds Initiator Auflage Volumen Eigenkapital Auszahlung Soll (kum.) Ist (kum.) Schiffsportfolio III Lloyd Fonds 2007 180.648.000 € 70.890.000 € 2008 45,00 % 3,00 % Reefer 2 MPC Capital 2007 245.746.000 € 115.552.000 € 2008 55,00 % 10,00 % Holland 44 MPC Capital 2003 102.999.000 € 50.999.999 € 2011 185,01 % 53,50 % Holland 47 MPC Capital 2003 100.943.000 € 46.943.000 € 2011 194,42 % 54,50 % Holland 50 MPC Capital 2004 216.412.000 € 101.412.000 € 2012 200,09 % 41,75 % MS Santa Lorena/Luciana MPC Capital 2007 223.946.000 € 77.580.000 € 2014 43,25 % 20,38 % Die Auszahlungen beziehen sich auf das Eigenkapital der Anleger; dargestellt sind die kumulierten Werte ab Fondsauflage. Quelle: Efonds

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