Die EU-Kommission hat noch nicht fix entschieden, ob und in welcher Form sie die Anwendung der IDD verschiebt. Aber eine Verlegung des Termins scheint sehr wahrscheinlich. Die Kommission ziehe in Betracht, einen Gesetzgebungsvorschlag einzubringen, der die IDD-Anwendung auf den 1. Oktober 2018 verlegt, bestätigte der für Österreich zuständige Kommissionssprecher Heinz-Rudolf Miko gegenüber FONDS professionell ONLINE.

Wenn die EU-Kommission tatsächlich eine verzögerte Terminisierung plant, müsste sie bald handeln, denn am 23. Februar 2018 sollte die IDD europaweit zur Anwendung kommen. Die nächste Kommissionssitzung findet zwar erst nach den Weihnachtsfeiertagen statt. "Allerdings gibt es auch die Möglichkeit des schriftlichen Umlaufbeschlusses", wie Miko anmerkt. "Die Verschiebung müsste vom Europaparlament und vom Rat in einer beschleunigten Gesetzgebungsprozedur auf den Weg gebracht werden", heißt es in einem Statement gegenüber FONDS professionell ONLINE.

Nationale Gesetze müssen bis 23. Februar angepasst werden
Die Details rund um eine Verschiebung durch die Kommission sind jedenfalls schon recht konkret. Das Szenario sieht vor, dass der Druck auf die Staaten belassen, gleichzeitig aber von der Versicherungswirtschaft genommen wird: Die Staaten wären weiter verpflichtet, die nationalen Gesetze bis 23. Februar 2018 an die neuen Erfordernisse anzupassen, so Miko. Allerdings müssten die Marktteilnehmer sich an diese Gesetze dann erst ab 1. Oktober halten. Das stelle sicher, dass die Unternehmen ungefähr weitere sieben Monate Zeit haben, sich an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen. Dieser Aufschub sei eine Ausnahme, wird angemerkt.

In Österreich wird damit jedenfalls die Zeit für das Wirtschaftsministerium immer knapper. Denn das hat noch immer keinen Begutachtungsentwurf für die Abänderung der Gesetze in seinem Zuständigkeitsbereich ausgeschickt – etwa der Gewerbeordnung. Und obwohl die Kommission genau das nicht wollte, ist angesichts der erwarteten EU-weiten Verschiebung beim heimischen Gesetzgeber erneut Sand ins Getriebe gekommen: "Im Hinblick auf den zu erwartenden Vorschlag der Europäischen Kommission zur Festlegung der Inkrafttretensfrist der IDD auf Oktober 2018 und das offene Ergebnis der Behandlung im Trilog mit Rat und Europaparlament mit allenfalls weiteren Verschiebungen wurde das Begutachtungsverfahren für den gewerblichen Teil noch nicht eingeleitet", heißt es aus dem Wirtschaftsministerium.

EU-Kommission mit schleppender Umsetzung unzufrieden
Das Finanzministerium hingegen hat bereits vor Monaten den Begutachtungsentwurf für die Anpassung der Gesetze in seinem Einflussbereich (etwa das Versicherungsaufsichtsgesetz) an die Versicherungswirtschaft abgeschickt.

Mit der schleppenden Umsetzung durch manche Marktteilnehmer ist die EU-Kommission merklich unzufrieden: "Es gab ausreichend Zeit für die Industrie, sich auf die Einführung der IDD vorzubereiten", so Miko. Vor allem unter den kleineren Versicherungsunternehmen seien noch immer einige unzureichend für den seit zwei Jahren bekannten Anwendungstermin 23. Februar 2018 aufgestellt. (eml)